Antwort der Regierung Bundesrepublik Deutschland auf eine Anfrage vom 09. Dezember 2014 der Partei "DIE LINKE"

Bern Büyükelçiliği 19.02.2015

Der Volltext als Drucksache der Antwort der Regierung Bundesrepublik Deutschland auf die Anfrage vom 09.12.2014 der Partei DIE LINKE mit dem Titel “100. Jahrestag des Völkermordes an den Armenierinnen und Armeniern im Osmanischen Reich” ist unter


http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/037/1803722.pdf
zu finden.

In der erwähnten Antwort der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung wie in ihrer Antwort auf eine Anfrage vom 2010 unverändert noch der Auffassung ist, dass die “Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes” (Völkermordkonvention) nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann; Ereignisse von 1915 in erster Linie von den beiden betroffenen Ländern Türkei und Armenien aufgearbeitet werden und deren Bewertung





Wissenschaftlern vorbehalten bleiben soll; die Bundesregierung keine Planungen für eine eigene Gedenkveranstaltung zum 24. April 2015 vorhat; die Bekundung unseres Präsidenten vom 23. April 2014 (http://www.mfa.gov.tr/basbakan-sayin-recep-tayyip-erdogan_in-1915-olaylarina-iliskin-mesaji_-23-nisan-2014.tr.mfa

)
eine wichtige Geste darstellt und das Fortschreiten des Prozesses von 2009 in Zürich unterzeichneten Protokollen von grosser Bedeutung ist.


Atatürk

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