Richtlinien zur Annahme von humanitären Hilfen für syrische Bürger, die sich wegen der Syrien-Krise in unserem Land unter vorübergehendem Schutz befinden sowie von grenzüberschreitenden humanitären Hilfen für Syrien über unsere Landesgrenze.

Bern Büyükelçiliği 18.03.2016

Richtlinien zur Annahme von humanitären Hilfen für syrische Bürger, die sich wegen der Syrien-Krise in unserem Land unter vorübergehendem Schutz befinden sowie von grenzüberschreitenden humanitären Hilfen für Syrien über unsere Landesgrenze.



Geldspenden:

Regierungen, internationale Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) können ihre Spenden als Beitrag zu den Diensten, die von unserem Land den syrischen Bürgern geleistet werden, auf Bankkonten vom türkischen, dem Premierministerium unterstellten “Amt für Naturkatastrophen- und Notfallmanagement” (AFAD) und dem türkischen “Roten Halbmond” (KIZILAY), einzahlen, welche zu diesem Zweck eröffnet worden sind:

Die Konto-Nummern von AFAD und KIZILAY sind auf folgenden Webseiten zugänglich:

AFAD: https://www.afad.gov.tr/TR/IcerikDetay1.aspx?ID=170&IcerikID=1008



KIZILAY: http://www.kizilay.org.tr/bagis-yontemleri/banka-hesap-numaralari



Die Spenden können entweder als bedingungslose Zuschüsse oder als eine festgelegte Dienstleistung durchgeführt werden. Die Spenden können aber auch unter der Bedingung, dass die für Syrier geplanten vorübergehenden Unterbringungslager komplett oder nur zu einem bestimmten Teil gebaut werden (wie Schulen oder Gesundheitszentren), geleistet werden. Wird die Spende von einer Bedingung abhängig gemacht, so ist es von grosser Wichtigkeit, dass man vorher in Bezug auf die Erfüllbarkeit der vorgelegten Bedingung eine Bestätigung von der betreffenden Institution (AFAD oder KIZILAY) verlangt, welcher man das Geld spenden will. Es kann später von AFAD und KIZILAY zertifiziert werden, ob die Spende in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen verwendet worden ist.



Sachspenden:

Die Zollabfertigungen für Sachspenden von Regierungen, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) an die vorübergehenden Schutzlager in unserem Land und sachliche Spenden an KIZILAY, die am Nullpunkt der Grenze Hilfsaktionen durchführt, sollen durch Zollämter unseres Landes erfolgen.

Zollanmeldung/Verzollung von Lieferungen für:

-Hilfsgüter per Luftweg: beim Zollamt Flughafen von Adana Şakirpaşa und Flughafen von Gaziantep

-Hilfsgüter per Seeweg: beim Zollamt Hafen von Mersin

-Hilfsgüter per Landweg: beim Zollamt Flughafen von Gaziantep oder Zollamt von Gaziantep für Fern-LKW (TIR)

Im Falle der Besorgung der Hilfsgüter in unserem Land ist es möglich, diese direkt zu den vorübergehenden Schutzlagern auszuliefern. Spenden an den Null-Punkt Einsatz können beim “Annahme-Punkt der Spenden” ausgehändigt werden. Obwohl die Spender bei der Ausverteilung der Materialien nicht anwesend sein dürfen, darf das Logo des Spenders auf dem Hilfsmaterial beibehaltet werden.

Bedingungen bezüglich der Annahme von sachlichen Spenden seitens AFAD und KIZILAY:

-Die Hilfsgüter sollen im Hinblick auf Qualität und Haltbarkeit den Bedürfnissen entsprechen.

-Vor der Zulassung der Lieferung sollte eine Liste der Hilfsgüter an AFAD, KIZILAY oder an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Ankara gesendet werden. Auf den Zollpapieren muss vermerkt werden, ob die Hilfsgüter an die Bezirksdirektion von AFAD in Adana, Gaziantep, Mersin oder an den türkischen Roten Halbmond (KIZILAY) adressiert worden sind.Nach der Genehmigung für die Lieferung von Hilfsgütern sollten folgende Unterlagen für die Verzollung im Voraus frühzeitig dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Ankara oder dem türkischen Roten Halbmond (KIZILAY) vorgelegt werden, um Verzögerungen bei den Zollabfertigungen vermeiden zu können. Für alle Gebühren, welche infolge von Verzögerungen bei den Zollabfertigungen entstehen, ist der Absender verantwortlich.

-Für Arznei- und Lebensmittel, die auf der detaillierten Hilfsgüter-Liste enthalten sind, darf das angegebene Verfallsdatum unbedingt mindestens noch 6 Monate gültig sein.

-Für Lieferungen per Luftweg soll ein Luftfrachtbrief (airway bill), per Landweg ein Fern- LKW-Schein, per Seeweg ein Seefrachtbrief vorhanden sein, worauf als Empfänger AFAD oder KIZILAY angegeben ist.

-Lebensmittel sollen samt den Gesundheitszertifikaten geliefert werden.

-Hilfsgüter-Rechnungen und/oder Spenden-Urkunde (vermerkt mit dem Wert der Güter) sollen bei den Lieferungen enthalten sein.



Materielle Spenden, die überhaupt nicht angenommen werden können:

-Spenden ohne vorherige Genehmigung (fait accompli)

-Sachen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, das abgelaufen ist oder in 6 Monaten abläuft.

-Gebrauchte Hilfsmittel

-Hilfsmittel ohne spezielle Zetrtifikate sowie Dokumente, welche den Zollabfertigungen unterliegen.



Hinsichtlich des Zollverfahrens für medizinische Hilfsgüter erfordert es die Einfuhrgenehmigung der Gesundheitsbehörde der Provinz. Dies gilt auch für Lieferungen der Güter vom Null-Punkt nach Syrien. Die Regelungen zu diesem Verfahren werden von den Zuständigen des AFAD oder KIZILAY durchgeführt.

In diesem Zusammenhang können für die Lieferung von humanitären Hilfen in die Türkei direkt die Zuständigen von KIZILAY kontaktiert werden, deren Angaben unten zu finden sind:

Vural Can Kural: Vorsitzender der Direktion für internationale Programme

Telefon: + 90 312 293 64 45

E-Mail: vural.kural@kizilay.org.tr



Abdullah Doğukan Dönmez: Vorsitzender der Direktion für internationale Programme

Telefon: + 90 312 293 64 46

E-Mail: dogukan.donmez@kizilay.org.tr



Für weitere Fragen kann noch AFAD unter der Telefonnummer + 90 (312) 220 26 26 kontaktiert werden:



Ein von der Hilfsorgasitaion KIZILAY ausgearbeitetes Reglement (auf türkisch und englisch) über die Lieferung von Gütern bezüglich von humanitären Hilfen für syrische Bürger, die sich in unserem Land in Unterbringungszentren aufhalten sowie humanitäre Hilfen an Syrien, die im Rahmen der Null-Punkt Operationen über unser Land geliefert werden, ist im Anhang zu finden.





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