Antwort von Botschafter Hüseyin Müftüoğlu, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage in Bezug auf die Entscheidung hinsichtlich des Administrativverfahrens über das Plakat mit dem offenen Aufruf zur Ermordung des Präsidenten der Republik Türkei, das während einer Demonstration am 25. März in der Schweiz gezeigt wurde
Es sei daran erinnert, dass während einer von Angehörigen der Terrororganisation PKK und der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz am 25. März 2017 in der Schweizer Hauptstadt Bern gemeinsam veranstalteten Demonstration ein Plakat mit dem offenen Aufruf zur Ermordung des Präsidenten der Republik Türkei gezeigt wurde.
Nach diesem besorgniserregenden Vorfall wurden in der Schweiz zwei (eine administrative und eine strafrechtliche) Ermittlungen eingeleitet.
Bei der in den Pressenachrichten erwähnten Entscheidung, wonach man „den Organisatoren der Kundgebung aufgrund des erwähnten Plakats keine Schuld zuschreiben könne“, dürfte es sich um einen Entscheid nach Abschluss der administrativen Ermittlungen handeln.
Obwohl im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten die administrative Ermittlung im Vergleich zu einer strafrechtlichen Ermittlung weniger Gewicht hat, sind wir dennoch überrascht und wir bedauern, dass man zum Schluss gekommen ist, die Organisatoren der Kundgebung seien ihren Verpflichtungen nachgekommen.
Es ist offensichtlich, dass dieser Entscheid für die Begehung ähnlicher Verbrechen in der Schweiz eine fördernde Wirkung entfalten und Täter ermutigenden wird. Tatsächlich wurde uns trotz unserer beharrlichen Bemühungen mit dem jüngsten Angriff auf unser Generalkonsulat in Zürich einmal mehr vor Augen geführt, welch schwerwiegende - sprich verbrechensfördernde - Folgen ein schleppender Verlauf von eigentlich wichtigeren strafrechtlichen Ermittlungen mit sich bringt.
In diesem Zusammenhang bekräftigen wir erneut unsere Erwartung nach einem zügigen Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen und der entsprechenden Bestrafung der Täter. Zudem betonen wir, dass die Verhinderung inakzeptabler Vorfälle, in denen zur Tötung des Präsidenten eines anderen Landes aufgerufen wird, sowohl für die Prävention von Gewalt als auch für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit von großer Bedeutung ist.
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